Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag vorgelegt, der von den Anbietern von Krypto-Asset-Diensten verlangt, zusätzliche Informationen zur Bekämpfung der Geldwäsche von denen zu sammeln, die Kryptowährung für Geldtransfers verwenden. Der erklärte Zweck dieses Vorschlags besteht darin, die weitere Ausbreitung von Geldwäscheaktivitäten innerhalb der Europäischen Union zu verhindern.
Nach diesem Vorschlag müssen Dienstleister, die Überweisungen durchführen, den Namen des Absenders der Überweisung, die Kontonummer, wo das Konto besteht und wo es für die Abwicklung der Transaktion verwendet wird, haben. Die Anschrift des Absenders, die amtliche Personaldokumentnummer, die Kundennummer oder das Geburtsdatum und der Geburtsort wären im Rahmen des Vorschlags ebenfalls erforderlich. Ebenso müssten Diensteanbieter sicherstellen, dass der Überweisung der Name und die Kontonummer des Begünstigten beigefügt sind, zusammen mit Informationen darüber, wo dieses Konto geführt wird. Der Krypto-Asset-Anbieter des Begünstigten müsste auch Verfahren einführen, um festzustellen, ob die Informationen zum Absender der Überweisung enthalten sind oder fehlen.
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Diese zusätzlichen Informationspflichten würden beginnen, wenn eine Überweisung 1.000 Euro überschreitet oder wenn eine Reihe von Zahlungen miteinander verbunden zu sein scheint und die Gesamtsumme 1.000 Euro übersteigt, „um die Effizienz von Zahlungssystemen und Krypto-Asset-Transferdiensten nicht zu beeinträchtigen und um das Risiko abzuwägen, Transaktionen aufgrund zu strenger Identifizierungsanforderungen in den Untergrund zu treiben, gegen die potenzielle terroristische Bedrohung durch kleine Geldtransfers “, heißt es in dem Vorschlag der Kommission.
In Fällen, in denen es eine Reihe von Zahlungen über 1.000 Euro gibt, die nicht miteinander verbunden zu sein scheinen, muss der Zahlungsdienstleister die Informationen nicht überprüfen, es sei denn, er führt „die Auszahlung der Gelder in bar oder in anonymem E-Geld“ durch. oder der Anbieter „begründeten Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hat“.
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Die aktualisierten Anforderungen waren Teil von vier Legislativvorschlägen, die die Europäische Kommission am Dienstag vorgelegt hat. Alle Vorschläge waren auf das Ziel ausgerichtet, die Aufdeckung verdächtiger Transaktionen zu verbessern und die Geldwäsche und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten zu stoppen. Das Europäische Parlament wird das letzte Wort über die Vorschläge haben, und es kann bis zu zwei Jahre dauern, bis die Vorschläge in Kraft treten.
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